Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Für den Nachweis oder die Vermittlung des Hauptvertrages vereinbaren die Parteien eine Provision in Höhe von 3,57 % des Gesamtkaufpreises inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.

§ 2

Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. Die Weitergabe des Angebotes und Mitteilungen an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz.

§ 3

Der Makler nimmt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes war.

Der Makler verpflichtet sich, alle ihm bekannten Umstände dem Auftraggeber mitzuteilen, die für dessen Entscheidung bedeutsam sind. In der Regel stammen die Informationen vom Verkäufer. Für deren Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Zu Nachforschungen ist der Makler nicht verpflichtet.

Unser Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

§ 4

Eine Objektbesichtigung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Makler möglich. Sollte das Angebot des Maklers dem Käufer bereits bekannt sein, hat er dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen und ihm nachzuweisen, durch wen er Kenntnis von dem angebotenen Objekt erhalten hat.

§ 5

Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Makler auch für den Vertragspartner tätig wird.